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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13   

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https://dejure.org/2013,21777
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13 (https://dejure.org/2013,21777)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2013 - 13 C 88/13 (https://dejure.org/2013,21777)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2013 - 13 C 88/13 (https://dejure.org/2013,21777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen kapazitätsrechtliche Erhöhung der Zulassungszahlen aus dem Hochschulpakt II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12

    Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13
    vgl. dazu näher und m.w.N. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 u.a. -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 -, vom 19. August 2008 - 13 C 213/08 -, vom 27. April 2009, und vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 u.a. -, jeweils juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 13 C 41/13 -, und vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 u.a. -, juris, Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 13 C 41/13

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 13 C 41/13 -, vom 4. März 2013 - 13 C 2/13 -, juris; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 21. Februar 2012 - 5 NC 286.11 -, juris; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 C 59/08 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 13 C 41/13 -, und vom 21. Juni 2012 - 13 C 21/12 u.a. -, juris, Rn. 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 C 2/13

    Antrag auf vorläufige und außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 2003 - 13 C 11/03 -, juris, vom 11. Mai 2004 - 13 C 1280/04 -, juris, vom 6. April 2005 - 13 C 115/05 -, vom 27. April 2009 - 13 C 10/09 -, juris, vom 9. Juli 2010 - 13 C 264/10 u. a. -, juris, und vom 17. März 2011 - 13 C 25/11 -, juris, und vom 4. März 2013 - 13 C 2/13 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 13 C 41/13 -, vom 4. März 2013 - 13 C 2/13 -, juris; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 21. Februar 2012 - 5 NC 286.11 -, juris; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 C 59/08 -, juris.

  • OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19

    Akteneinsicht - Anspruch einer Partei nach Abschluss des Verfahrens

    Das Verfahren wurde unter dem Az. 13 C 88/13 vor dem Amtsgericht Euskirchen geführt.

    Knapp zwei Jahre später meldete der Beklagte zu 1) sich unter dem 21.01.2019 mit einem erneuten Akteneinsichtsgesuch im Hinblick auf die Verfahrensakten 13 C 88/13 sowie zahlreiche weiterer Verfahren.

    Mit Schreiben vom 23.01.2019 teilte die zuständige Abteilungsrichterin für das Verfahren 13 C 88/13 dem Beklagten zu 1) mit, dass sein Anspruch auf Akteneinsicht sich nach dem Abschluss des Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO richte und er daher ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht darlegen und glaubhaft machen müsse.

    Am 21.03.2019 wurde das Anhörungsverfahren im Hinblick auf die Verfahrensakten 13 C 88/13 eingeleitet, nachdem die Verfahrensakten vom Landgericht Bonn an das Amtsgericht Euskirchen zurückgelangt waren.

    Noch bevor die Zweiwochenfrist abgelaufen war entschied die Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen mit Bescheid vom 12.04.2019, dem Beklagten zu 1) Akteneinsicht in die Akten des Verfahrens 13 C 88/13 zu gewähren, und führte zur Begründung aus, dass ein Widerspruch der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht eingegangen sei und zudem ein rechtliches Interesse des Beklagten zu 1) bereits aufgrund des durchgeführten Zwangsvollstreckungsverfahrens anzunehmen sei, obwohl der Beklagte zu 1) zu seinem rechtlichen Interesse keine näheren Darlegungen gemacht habe.

    Unter Zugrundelegung dieser Kriterien ist die Entscheidung der Direktorin des AG Euskirchen, dem Beklagten zu 1) vorliegend Akteneinsicht in die Verfahrensakten 13 C 88/13 zu gewähren, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

  • VG Düsseldorf, 06.12.2016 - 15 Nc 13/16

    Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang Psychologie außerhalb der

    vgl. zuletzt etwa Beschlüsse der Kammer vom 18. November 2015, 15 Nc 37/15 u. a., www.nrwe.de und juris; ebenso in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13 und 13 C 98/13, www.nrwe.de und juris.

    vgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Januar 2016, 13 C 22/16, und vom 4. März 2015, 13 C 1/15, jeweils www.nrwe.de und juris, und vom Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13 und 13 C 98/13, jeweils a. a. O.

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13, und vom 21. Juni 2012, 13 C 21/12, jeweils www.nrwe.de und juris.

    vgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Mai 2016, 13 C 22/16 und 26. August 2013, 13 C 88/13, jeweils www.nrwe.de und juris (dort Rdnr. 11 bzw. Rdnr. 21).

  • VG Düsseldorf, 18.11.2015 - 15 Nc 37/15
    vgl. zuletzt etwa Beschlüsse der Kammer vom 10. November 2014, 15 Nc 5/14 u. a., a. a. O.; im Ergebnis ebenso in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13 und 13 C 98/13, www.nrwe.de und juris.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2015, 13 C 1/15, www.nrwe.de und juris, und vom Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13 und 13 C 98/13, a. a. O.

    Für eine solche Verrechnung stehen hier bei der gemäß § 5 KapVO gebotenen Betrachtung ex-ante über alle Stellengruppen hinweg auch ungeachtet der drittmittelfinanzierten Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in die Kapazitätsberechnung eingehen, weil sie keine Haushalts- bzw. Stellenressourcen binden, vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 26. August 2013, 13 C 88/13, vom 8. Juli 2009, 13 C 93/09, und vom 20. Juli 2006, 13 C 105/06, m. w. N. aus der Rechtsprechung des Senats, jeweils www.nrwe.de und juris, mindestens (1 DS + 1 DS + 0,5 DS + 2,2 DS + 9,2 DS =) 13, 90 DS aus (teilweise) vakanten oder unterbesetzten Stellen zur Verfügung.

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